Datenschutzerklärung - Sonstige

Datenschutzerklärung für Mitarbeiter der Finanzbehörden, der Sozialversicherungen sowie Geschäftspartner und Mitarbeiter von Mandanten

Angaben bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gem. Artikel 13 DSGVO

1 Verantwortlicher

Dieter Heinrich & Kollegen GmbH & Co. KG

2 Kontaktdaten

Dieter Heinrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Weltzienstr. 36
76135 Karlsruhe
Telefon: 072183104-0
E-Mail: Kanzlei@stb-heinrich.de

vertreten durch Dieter Heinrich & Kollegen Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Heinrich und Tobias Heinrich

Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde:
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Der Landesdatenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg
Dr. Stefan Brink
Haus- und Paketanschrift
Königstraße 10a 70173 Stuttgart
Postanschrift
Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart

3 Angaben zu den einzelnen Verarbeitungen

3.1 Informationsanfragen über Mandanten

3.1.1 Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zu dem Zweck, Informationen zur Betreuung unserer Mandanten zu gewinnen.

3.1.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Berechtigtes Interesse
    Nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO unter Einbeziehung von Erwägungsgrund 47

3.1.3 Berechtigte Interessen, welche die Verarbeitung rechtfertigen

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Sammlung von steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Informationen über unsere Mandanten für unsere Mandanten

3.1.4 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • Verjährung Schadenersatz (10 Jahre)
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko des Vorwurfs des Schadenersatzes dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 199 (3) Nr. 1 BGB, 10 Jahre ab Entstehung des Anspruches.
  • Verjährung Schadenersatz (30 Jahre)
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko des Vorwurfs des Schadenersatzes dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 199 (3) Nr. 2 BGB, 30 Jahre ab Vorgang.

3.1.5 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Geschäftspartner und Mitarbeiter von Mandaten - Vertragserfüllung
    Die abgefragten Informationen sind im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen dem Geschäftspartner bzw. Mitarbeiter des Mandaten und dem Mandanten bereitzustellen, entweder als vertragliche oder nebenvertragliche Verpflichtung. Die Folge der Nichtbereitstellung wäre die Geltendmachung eines eventuellen Schadens durch unseren Mandanten.
  • Mitarbeiter der Finanzbehörden und Sozialversicherungen
    Die abgefragten Informationen sind im Rahmen der Abgabenordnung bzw. der Sozialgesetzgebung dem Mandanten bereitzustellen. Die Folge der Nichtbereitstellung wäre die Geltendmachung eines eventuellen Schadens durch unseren Mandanten.

4 Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:

 

5 Ihr Recht auf Beschwerde

Sollten Sie Anlass für eine Beschwerde haben, bitten wir um Kontaktaufnahme. Ungeachtet dessen haben Sie das Recht (auch ohne vorhergehende Kontaktaufnahme zu uns) sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutzbeauftragter unseres Bundeslandes) zu beschweren. Die Kontaktdaten finden Sie bei den eingangs genannten Kontaktdaten.