Rechtliches

Steuerberater Dieter Heinrich & Kollegen

Berufsbezeichnung und Mitgliedsstaat in dem diese verliehen wurde: 

Dieter Heinrich
bestellt zum Steuerberater in Baden-Württemberg, Deutschland,
eingetragen in das Berufsregister unter der Nummer 112273;

Thomas Heinrich
bestellt zum Steuerberater in Baden-Württemberg, Deutschland,
eingetragen in das Berufsregister unter der Nummer 114745;

Tobias Heinrich
bestellt zum Steuerberater in Baden-Württemberg, Deutschland,
eingetragen in das Berufsregister unter der Nummer 115685;

die Sozietät ist eingetragen in das Berufsregister unter der
Nummer 770134
USt - ID - Nr.: DE 220076640
Finanzamt Karlsruhe-Stadt

Zuständige Kammern

Steuerberaterkammer Nordbaden
Bundessteuerberaterkammer

Zuständige Aufsichtsbehörde

Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Berufsrechtliche Bestimmungen für Steuerberater

Für Steuerberater gelten im Wesentlichen folgende berufsrechtliche Bestimmungen (verfügbar bei der Steuerberaterkammer Nordbaden - s.o.):

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStb)
  • Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStb)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV)

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Steuerberater

Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung:

HDI-Gerling Firmen- und Privatversicherung AG
Riethorst 2
30659 Hannover

Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)

1. Deutschland

2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.

3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.

4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.