Finanz- und Lohnbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Auf Basis Ihrer Wünsche und Angaben erstellen wir die Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter.
Wie alle anderen Tätigkeiten werden die Lohnabrechnungen direkt durch unsere Mitarbeiter erstellt. Eine Einschaltung von externen Sachbearbeitern erfolgt nicht. Sowohl Ansprechpartner als auch Fachkompetenz stehen Ihnen damit wie gewohnt und ohne Umwege zur Verfügung.
Die Lohnabrechnungen erhalten Sie je nach Wunsch per Email (Verschlüsselung) oder direkt in das ArbeitnehmerOnline-Konto Ihrer Mitarbeiter.
Selbstverständlich übermitteln wir alle erforderlichen Meldungen (z. B. Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) im Rahmen der Lohnabrechnung und bereiten die notwendigen Zahlungsaufträge (klassische Überweisung auf Papier, Telefax, Onlinebanking) vor.
Die Ergebnisse der Lohnbuchhaltung werden direkt in der Finanzbuchhaltung berücksichtigt.
Auf Wunsch übernehmen wir auch den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Sie
Baulohn
Neben «normalen» Lohnabrechnungen erstellen wir gerne auch sogenannte «Baulohnabrechnungen». Zusätzlich zu den regulären Meldungen übernehmen wir hier Meldungen bzw. Auszahlungsanträge an die Urlaubs- und Sozialkassen.
Umsatzsteuervoranmeldung
Für bestimmte Fallgruppen mit geringem Belegaufkommen bei den Betriebsausgaben ist auch eine jährliche Verarbeitung der Buchhaltung möglich. Für die unterjährig erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen wird dann nur der notwendige Teil der Belege bzw. Bewegungen verarbeitet. Für die Jahressteuererklärungen werden dann alle Sachverhalte vollständig erfasst. Der Vorteil liegt hier in einem geringeren Aufwand und damit geringeren Kosten.
Dies ist jedoch nur realisierbar, wenn keine anderen Verpflichtungen für eine zeitnahe Buchhaltung bestehen.
Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist hier nur eingeschränkt möglich.