Datenschutzerklärung für Einkommensteuer-Mandate

Angaben bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gem. Artikel 13 DSGVO

1 Verantwortlicher

Dieter Heinrich & Kollegen GmbH & Co. KG

2 Kontaktdaten

Dieter Heinrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Weltzienstr. 36
76135 Karlsruhe
Telefon: 072183104-0
E-Mail: Kanzlei@stb-heinrich.de

vertreten durch Dieter Heinrich & Kollegen Unternehmens- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Heinrich und Tobias Heinrich

Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde:
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Der Landesdatenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg
Dr. Stefan Brink
Haus- und Paketanschrift
Königstraße 10a 70173 Stuttgart
Postanschrift
Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart

3 Angaben zu den einzelnen Verarbeitungen

3.1 ESt-Erklärung

3.1.1 Zweck der Verarbeitung

Erstellung und Einreichung der Einkommensteuererklärung des Mandanten

3.1.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Vertragserfüllung/vorvertragliche Maßnahmen:
    Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)

3.1.3 Empfänger, an welche die Daten übermittelt werden (könnten)

  • Aktenvernichtung:
    Im Rahmen der Aktenvernichtung werden die Daten an zertifizierte Aktenvernichtungsunternehmen übermittelt bzw. übergeben.
  • Finanzverwaltung:
    Finanzverwaltung des Bundes (BRD) sowie der Länder, jeweils nach Zuständigkeit
  • IT-Auftragsverarbeiter:
    Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.

3.1.4 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus:
    Datenvernichtungen bzw. Datenlöschungen erfolgen gesammelt mindestens ein Mal im Kalenderjahr
  • Aktenführung:
    Eine Löschung im aktiven Mandat erfolgt nicht, solange für den Berater ein Mehrwert für den Mandanten erkennbar ist.
  • § 199 BGB - Schadenersatz:
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko von Schadenersatzforderungen dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 199 BGB.

3.1.5 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Mandatserfüllung:
    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, auch in diesem Fall entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.

3.2 Finanzbuchhaltung (Kunden)

3.2.1 Zweck der Verarbeitung

Verwalten der Forderungen an Kunden und der zugehörigen Zahlungen inkl. Angebotserstellung

3.2.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Vertragserfüllung/vorvertragliche Maßnahmen:
    Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
  • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung:
    Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt. (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO)

3.2.3 Empfänger, an welche die Daten übermittelt werden (könnten)

  • Aktenvernichtung:
    Im Rahmen der Aktenvernichtung werden die Daten an zertifizierte Aktenvernichtungsunternehmen übermittelt bzw. übergeben.
  • Finanzverwaltung:
    Finanzverwaltung des Bundes (BRD) sowie der Länder, jeweils nach Zuständigkeit
  • IT-Auftragsverarbeiter:
    Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.
  • Sozialversicherungsträger

3.2.4 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus:
    Soweit eine Datenvernichtung bzw. Datenlöschung im laufenden Jahr geplant ist, erfolgt eine Löschung erst zu diesem Zeitpunkt.
  • § 199 BGB - Schadenersatz:
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko von Schadenersatzforderungen dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 199 BGB.
  • § 169 AO - Festsetzungsverjährung:
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, leichtfertigen Steuerverkürzung oder der (nicht strafbewährten) Steuerverkürzung dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 169 AO. Die späteste steuerliche Festsetzungsverjährung tritt im Regelfall 10 Jahre nach dem Ende des Jahres ein, in dem die betreffenden Steuererklärungen dem Finanzamt eingereicht wurden, spätestens 13 Jahre nach Ende des betreffenden Steuerjahres.

3.2.5 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Mandatsaufnahme bzw. -fortführung:
    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, jedoch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Mandatsaufnahme bzw. -fortführung, auch in diesen Fällen entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.

3.3 Mandanteninformation

3.3.1 Zweck der Verarbeitung

Versand von Informationen über aktuelle Themen aus dem Steuer- und Unternehmensberatungsbereich, die für die Mandanten von Bedeutung sein könnten.
Die Mandanten werden auf diesem Weg über Neuerungen informiert, so dass bei Bedarf eine Kontaktaufnahme erfolgen kann, um Nachteile für den Mandanten zu vermeiden.

3.3.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Vertragserfüllung/vorvertragliche Maßnahmen:
    Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
  • Berechtigtes Interesse:
    Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. (Art 6 Abs 1 lit f i.V.m. Erwägungsgrund 47 DSGVO)

3.3.3 Berechtigte Interessen, welche die Verarbeitung rechtfertigen

  • Haftungsbeschränkung durch Information:
    Wir informieren Sie über rechtliche Änderungen, hierdurch können Sie mit uns in Kontakt treten, wenn eine zusätzliche Beratung benötigt und erwünscht ist.

3.3.4 Empfänger, an welche die Daten übermittelt werden (könnten)

  • Aktenvernichtung:
    Im Rahmen der Aktenvernichtung werden die Daten an zertifizierte Aktenvernichtungsunternehmen übermittelt bzw. übergeben.
  • IT-Auftragsverarbeiter:
    Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.

3.3.5 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus:
    Datenvernichtungen bzw. Datenlöschungen erfolgen gesammelt mindestens ein Mal im Kalenderjahr.
  • § 199 BGB - Schadenersatz:
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko von Schadenersatzforderungen dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 199 BGB.

3.3.6 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Mandatsaufnahme bzw. -fortführung:
    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, jedoch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Mandatsaufnahme bzw. -fortführung, auch in diesen Fällen entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.

3.4 Mandatspflege

3.4.1 Zweck der Verarbeitung

Allgemeine Maßnahmen zur Pflege des Mandatsverhältnises

3.4.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Berechtigtes Interesse:
    Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. (Art 6 Abs 1 lit f i.V.m. Erwägungsgrund 47 DSGVO)

3.4.3 Berechtigte Interessen, welche die Verarbeitung rechtfertigen

  • Aufrechterhaltung eines guten Mandatsverhältnisses:
    Wir sehen es als unser berechtigtes Interesse an, die Beziehung zu Mandanten aktiv und positiv zu gestalten indem wir regelmäßig Rundschreiben versenden und darüber hinaus Geschenke und Glückwünsche zu besonderen Anlässen übermitteln.

3.4.4 Empfänger, an welche die Daten übermittelt werden (könnten)

  • Auslieferungsbetriebe
  • IT-Auftragsverarbeiter:
    Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.

3.4.5 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus:
    Datenvernichtungen bzw. Datenlöschungen erfolgen gesammelt mindestens ein Mal im Kalenderjahr.
  • § 199 BGB - Schadenersatz:
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko von Schadenersatzforderungen dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 199 BGB.
  • § 169 AO - Festsetzungsverjährung:
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko des Vorwurfs der Steuerhinterziehung, leichtfertigen Steuerverkürzung oder der (nicht strafbewährten) Steuerverkürzung dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 169 AO. Die späteste steuerliche Festsetzungsverjährung tritt im Regelfall 10 Jahre nach dem Ende des Jahres ein, in dem die betreffenden Steuererklärungen dem Finanzamt eingereicht wurden, spätestens 13 Jahre nach Ende des betreffenden Steuerjahres.

3.4.6 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Keine Folgen:
    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Dies hat keine Folgen.

3.5 Neue Geschäftsbeziehungen

3.5.1 Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zu dem Zweck, neue Mandanten oder Lieferanten zu gewinnen.

3.5.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Vertragserfüllung/vorvertragliche Maßnahmen:
    Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
  • Berechtigtes Interesse:
    Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. (Art 6 Abs 1 lit f i.V.m. Erwägungsgrund 47 DSGVO)

3.5.3 Berechtigte Interessen, welche die Verarbeitung rechtfertigen

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen

3.5.4 Empfänger, an welche die Daten übermittelt werden (könnten)

  • IT-Auftragsverarbeiter:
    Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.

3.5.5 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • Strafverfolgung:
    Sollten die Daten als Beleg für den Eingriff in die Rechte Dritter oder einen anderen rechtswidrigen Vorgang benötigt werden, erfolgt die Löschung erst nach Klärung der betreffenden rechtlichen Fragen.
  • Erledigung oder Überführung in einen anderen Prozess:
    Die Daten werden nach Erledigung der Angelegenheit gelöscht oder bei Bedarf in einen anderen Prozess übertragen.
  • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus:
    Datenvernichtungen bzw. Datenlöschungen erfolgen gesammelt mindestens ein Mal im Kalenderjahr.
  • § 199 BGB - Schadenersatz:
    Soweit nach Abwägung des Verantwortlichen das Risiko von Schadenersatzforderungen dies rechtfertigt, erfolgt eine Löschung erst nach Ablauf der Verjährungsfristen des § 199 BGB.

3.5.6 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Vertragsbegründungsvoraussetzung:
    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit des Vertragsabschlusses.

3.6 Risikoanalyse GWG

3.6.1 Zweck der Verarbeitung

Risikoanalyse nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GWG)

3.6.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung:
    Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt. (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO)

3.6.3 Empfänger, an welche die Daten übermittelt werden (könnten)

  • Aktenvernichtung:
    Im Rahmen der Aktenvernichtung werden die Daten an zertifizierte Aktenvernichtungsunternehmen übermittelt bzw. übergeben.
  • IT-Auftragsverarbeiter:
    Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.
  • Meldeempfänger nach GWG:
    Zuständige Aufsichtsbehörden, Personen und Einrichtungen, deren sich die zuständigen Aufsichtsbehörden bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedienen, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

3.6.4 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • GWG §8:
    5 Jahre, ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet
  • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus:
    Datenvernichtungen bzw. Datenlöschungen erfolgen gesammelt mindestens ein Mal im Kalenderjahr.

3.6.5 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Mandatsaufnahme bzw. -fortführung:
    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, jedoch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Mandatsaufnahme bzw. -fortführung, auch in diesen Fällen entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.

3.7 Selbstverwaltung

3.7.1 Zweck der Verarbeitung

  • Aktenvernichtung:
    • Um die Daten sicher zu vernichten werden die Unterlagen an ein zertifiziertes Aktenvernichtungsunternehmen über- bzw. weitergegeben.
  • Arbeitskoordination:
    • Auftrags- und Fristenüberwachung

3.7.2 Rechtsgrundlage der Verarbeitung

  • Aktenvernichtung:
    • Vertragserfüllung/vorvertragliche Maßnahmen:
      Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
  • Arbeitskoordination:
    • Vertragserfüllung/vorvertragliche Maßnahmen:
      Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen. (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)

3.7.3 Empfänger, an welche die Daten übermittelt werden (könnten)

  • Aktenvernichtung:
    • Im Rahmen der Aktenvernichtung werden die Daten an zertifizierte Aktenvernichtungsunternehmen übermittelt bzw. übergeben.
    • IT-Auftragsverarbeiter:
      Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.
  • Arbeitskoordination:
    • Im Rahmen der Aktenvernichtung werden die Daten an zertifizierte Aktenvernichtungsunternehmen übermittelt bzw. übergeben.
    • IT-Auftragsverarbeiter:
      Im Rahmen der elektronischen Datenhaltung und -verarbeitung werden Daten in IT-basierten System gespeichert. Hierzu bedienen wir uns verschiedener IT-Dienstleister und Rechenzentren. Die Nutzung dort ist streng reglementiert, unterliegt ebenfalls dem Berufsgeheimnis und ist auf technische Unterstützungsprozesse beschränkt.

3.7.4 Angaben zur Aufbewahrungsdauer

  • Aktenvernichtung:
    • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus.
      Soweit eine Datenvernichtung bzw. Datenlöschung im laufenden Jahr geplant ist, erfolgt eine Löschung erst zu diesem Zeitpunkt.
  • Arbeitskoordination:
    • Baldmöglichste Löschung in jährlichem Turnus.
      Soweit eine Datenvernichtung bzw. Datenlöschung im laufenden Jahr geplant ist, erfolgt eine Löschung erst zu diesem Zeitpunkt.

3.7.5 Besteht eine Verpflichtung die Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte eine Weigerung?

  • Aktenvernichtung
    • Mandatserfüllung:
      Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, auch in diesem Fall entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.
    • Mandatsaufnahme bzw. -fortführung:
      Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, jedoch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Mandatsaufnahme bzw. -fortführung, auch in diesen Fällen entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.
  • Arbeitskoordination
    • Mandatserfüllung:
      Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, noch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, auch in diesem Fall entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.
    • Mandatsaufnahme bzw. -fortführung:
      Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, jedoch für einen Vertragsabschluss erforderlich. Die betroffene Person ist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Unmöglichkeit der Mandatsaufnahme bzw. -fortführung, auch in diesen Fällen entsteht der Gebührenanspruch des Steuerberaters.

4 Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft sowie zum Recht auf Löschung finden Sie hier:

5 Ihr Recht auf Beschwerde

Sollten Sie Anlass für eine Beschwerde haben, bitten wir um Kontaktaufnahme. Ungeachtet dessen haben Sie das Recht (auch ohne vorhergehende Kontaktaufnahme zu uns) sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutzbeauftragter unseres Bundeslandes) zu beschweren. Die Kontaktdaten finden Sie bei den eingangs genannten Kontaktdaten.