Jahressteuererklärungen und Gewinnermittlungen

Gerne führen wir für Sie die Gewinnermittlung durch und erstellen die zugehörigen Steuererklärungen. Die Gewinnermittlung kann erfolgen durch Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Jahresabschluss/Bilanz

Ein Jahresabschluss stellt die wirtschaftliche Leistung und Lage eines Wirtschaftsjahres dar. Wir beraten Sie, ob Sie zu der Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Gewinnermittlung ausreichend ist. Der Jahresabschluss wird bei Bedarf entsprechend der Kriterien für Basel III aufbereitet.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Gewinnermittlung der Freiberufler und kleinen Gewerbetreibenden. Im Gegensatz zum Jahresabschluss werden hier nur Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet. Der Gewinn wird mit wenigen Ausnahmen durch Ermittlung des Geldflusses ermittelt. Der Vorteil dieser Methode liegt in den vereinfachten Aufzeichnungen und einer unkomplizierten Gewinnermittlung. Diese Methode ist kostengünstig, erlaubt aber im Gegensatz zur Bilanzierung leider nur eingeschränkte betriebswirtschaftliche Aussagen.

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Ist eine Gewinnermittlungsart einmal gewählt, so kann diese natürlich auch wieder geändert werden. Allerdings ist dies an entsprechende Einschränkungen gebunden. 

Ein freiwilliger Wechsel von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung ist im Regelfall problemlos möglich, kann aber auch unerwünschte Konsequenzen nach sich ziehen. Häufiger ist dieser Wechsel natürlich vom Finanzamt initiiert, zum Beispiel auf Grund überschrittener Umsatz oder Gewinn-Grenzen.

Durch den Wechsel ergeben sich systematisch bedingt Abgrenzungsprobleme, also zum Beispiel eine doppelte Erfassung von Einnahmen und/oder Ausgaben. Diese Auswirkungen werden natürlich bereinigt.